Keine Liebe hält für immer, irgendwann ist es für fast jeden einmal Zeit, den Mobilfunkanbieter zu wechseln. Viele Deutsche haben dies bereits getan, um einen günstigeren Handytarif zu ergattern. Worauf es zu achten gilt, wenn man seinen Handy-Vertrag beenden will, warum auch die Kündigung einer Prepaidkarte Sinn macht und wie man seine Handy-Rufnummer mitnimmt erklären wir im Detail.
Auch wer mit seinem Anbieter eigentlich zufrieden ist sollte regelmäßig prüfen, ob sein Mobilfunkvertrag noch auf dem aktuellsten Stand ist. Dies kann sich in den Leistungen (Flatrate, Datenvolumen…) oder natürlich im Preis widerspiegeln. Ein solcher Vertrags-Check bietet oft die Möglichkeit, zu einem besseren Angebot zu wechseln und deutlich zu sparen.
Vor einem Wechsel steht jedoch die korrekte Kündigung des bestehenden Handyvertrags oder der Prepaid Karte, alleine schon um die bisherige Nummer zum neuen Provider mitnehmen zu können.
Handytarif kündigen – achten Sie auf diese Details
Haben Sie Ihre Vertragslaufzeit am besten im Hinterkopf, denn wenn sich Ihr Mobilfunk-Vertrag möglicherweise schon frühzeitig verlängert wird es schwierig mit einer rechtzeitigen Kündigung. Darüber hinaus ist natürlich die Kündigungsfrist entscheidend: Meist liegt diese bei 3 Monaten zum Vertragsende. Hier sollten Sie also entsprechend frühzeitig kündigen, und nicht erst auf den letzten Drücker. Denn entscheidend ist, wann die Kündigung beim Handy-Anbieter eingeht, nicht wann Sie diese abschicken. Zurückziehen können Sie Ihre Kündigung notfalls später noch.
Grundsätzlich gilt: Kündigen Sie schriftlich, am besten per Einschreiben, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Manche Mobilfunkanbieter bieten im Kundenbereich nach dem Login eine Möglichkeit der Kündigung, das ist natürlich ebenfalls in Ordnung. Achten Sie ansonsten in Ihrem Kündigungsschreiben auf die korrekte Adresse Ihres Anbieters (Details dazu finden Sie in Ihrer monatlichen Rechnung). Des Weiteren sollten Ihre Kundennummer und Handynummer in dem Schreiben vermerkt sein. Gleichzeitig sollten Sie Ihre Einwilligung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren für die monatlichen Gebühren zum gleichen Zeitpunkt widerrufen.
Achten Sie darauf, dass Sie eine entsprechende Kündigungsbestätigung erhalten.
Sonderfall Prepaidkarte kündigen
Wenn ein Prepaid Handyvertrag ruht bzw. die Karte über einen längeren Zeitraum nicht aufgeladen wird, endet dieser Vertrag je nach Anbieter dadurch automatisch. Dennoch sollten Sie, wenn Sie den Vertrag sowieso nicht mehr nutzen, diesen besser kündigen. Insbesondere dann wenn Sie planen, die Rufnummer dieser SIM-Karte mitzunehmen und für einen anderen Vertrag zu nutzen, damit Sie unter der bekannten Nummer erreichbar bleiben. Achtung: Manche Anbieter verlangen nach Vertragsende die physische SIM Karte zurück, sonst kostet dies eine gesonderte Gebühr. Entsorgen Sie die Karte also nicht vorschnell.
Rufnummer portieren – wie funktioniert das
In den meisten Fällen soll die bisherige Handynummer mitgenommen werden zum neuen Anbieter, schließlich ist diese bereits alle Freunden oder Geschäftspartnern bekannt. Soll die so genannte Portierung zum Vertragsende stattfinden, sollten Sie Ihren neuen Mobilfunkanbieter frühzeitig darüber informieren, er organisiert die Rufnummern-Mitnahme dann. Dafür benötigt er einige persönliche Daten sowie Vertragsdaten von Ihnen, die er abfragen wird. Für eine reibungslose Portierung müssen die Daten bei altem und neuem Vertrag identisch sein, sonst kann dies zu Verzögerungen und weiteren Problemen führen.
Nach Ende des Mobilfunkvertrags kann die bisherige Nummer eventuell noch bis zu 90 Tage lang vom ehemaligen Provider portiert werden – dies ist die Zeit, in der die alte Nummer nicht neu vergeben wird. Ein Anspruch darauf besteht nach Ende des Vertrags jedoch nicht, es handelt sich lediglich um eine Kulanzleistung des Anbieters.
Als Kosten für die Rufnummernmitnahme berechnet der alte Handy-Anbieter in der Regel eine Gebühr von etwa 25 Euro. Allerdings freut sich der neue Anbieter über den neuen Kunden und erstattet ihm meist diese Gebühr als Willkommensgeschenk in Form einer Gutschrift.
Vorzeitige Portierung
Grundsätzlich ist eine Portierung jederzeit möglich, auch vorzeitig aus einem noch laufenden Vertrag. Dieser muss jedoch trotzdem weiterhin bezahlt werden. Sie müssen Ihren Mobilfunkanbieter über die vorzeitige Portierung informieren. Das können Sie schriftlich oder mit einem Anruf bei der entsprechenden Hotline erledigen. Bei einer Prepaid-Karte müssen Kunden eine so genannte Verzichtserklärung ausfüllen, wodurch Sie bestätigen, dass sie die Dienste des Anbieters nach der Portierung nicht weiter nutzen können.