WLAN teilen – worauf Sie achten sollten

In Tausenden WGs in Deutschland ist es längst ganz normal, dass man sich den Internetanschluss teilt. Und auch außerhalb von Wohngemeinschaften stellen sich viele Menschen die Frage, ob man nicht gemeinsam mit dem Nachbarn einen DSL Anschluss haben kann und dadurch Kosten spart. Wir zeigen Ihnen, was erlaubt und wo Vorsicht geboten ist.

Schon für rund 15-20 Euro monatlich lassen sich bei einem DSL-Vergleich günstige Internettarife finden. Soll die Surf-Geschwindigkeit etwas schneller sein oder soll auch Fernsehen über das Internet geschaut werden, liegen die Gebühren für DSL-Tarife direkt etwas höher. Klar dass manch einer schnell auf die Idee kommt, hier mit seinem Nachbarn gemeinsame Sache zu machen. Aber – ist das eigentlich legal?

Kann mir mein Anbieter kündigen?

Es ist nicht verboten, sich einen Internet Anschluss mit Freunden, Nachbarn oder WG-Mitbewohnern zu teilen. Allerdings ist dies bei den DSL-Anbietern naturgemäß nicht gern gesehen. Deshalb haben viele Serviceprovider in ihren AGBs untersagt, dass Dritten der Zugang gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird. Im Falle eines Falles ist also keine Strafe zu erwarten, sehr wohl jedoch eine Kündigung seitens Ihres Anbieters.

Was, wenn mein Nachbar illegale Downloads über meinen Anschluss vornimmt?

Das sollte natürlich nicht passieren, gerade unter Bekannten, kommt aber sicher immer wieder mal vor. Wenn einer Ihrer Mitnutzer über den gemeinsamen Internetzugang illegale Dinge tut und sie eine Abmahnung erhalten, so müssen Sie alle Mitnutzer des Anschlusses benennen. Mehr jedoch auch nicht. Sie sind nicht verpflichtet, sämtliche Vorgänge in Logfiles mit zu protokollieren. Nach der aktuellen Rechtsprechung (seit dem 12. Oktober 2017) haften Sie als Betreiber des WLANs auch nicht.

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Ist das WLAN Teilen technisch schwierig und überhaupt sinnvoll?

Grundsätzlich ist es nicht aufwendig, seinen Internetzugang auch Dritten zugänglich zu machen. Einfachste Variante: Das WLAN einfach freigeben, indem man dem Nachbarn das Passwort verrät. Das ist simpel, aber birgt auch Gefahren, denn so können sich Geräte innerhalb des Netzwerks, zu dem dann auch die Geräte Ihres Nachbarn zählen, untereinander sehen und miteinander kommunizieren, was eigentlich nicht gewollt ist. Sinnvoller ist es, einen Gast-Zugang mit einem eigenem Passwortschutz einzurichten. Das ist bei vielen Router-Herstellern sehr einfach ab Werk möglich. Und im Fall der Fälle können Sie den Zugang dann auch schnell wieder kappen.

Ob es sinnvoll ist, den WLAN Zugang zu teilen, hängt unter anderem auch von der verfügbaren Internet Geschwindigkeit ab: Wenn mehrere Parteien große Datenmengen bewegen, also bspw. Fotos uploaden oder Filme in HD streamen, ist ein schneller Anschluss unumgänglich, eine Geschwindigkeit von wenigstens 25 Mbit/s sollte es dann schon sein.

Übrigens: Sollte das WLAN auf dem Weg zum Nachbarn zu schwach werden, helfen so genannte Repeater, die das Signal unterwegs verstärken.

Fazit: Jeder wie er mag

Wie Sie sehen gibt es viele Aspekte zu bedenken. Rechtlich und technisch macht ein geteilter Internetzugang wahrscheinlich nicht allzu viele Probleme. Hinsichtlich beispielsweise notwendiger Absprachen und Vereinbarungen mit Mitnutzern oder auch einer Verringerung der verfügbaren Bandbreite will das Ganze allerdings schon gut überlegt sein. Zumal DSL Anschlüsse heute nicht mehr allzu teuer sind, wenn Sie die Kosten gut recherchieren und vergleichen.

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